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UNSER STANDORT

Die Anreise zu uns ist einfach. Auf unserer Google-Karte finden Sie detaillierte Wegbeschreibungen.

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Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns, wir beantworten all Ihre Fragen.

ANSCHRIFT

Parc des 3 frontières,
210, 4851 Gemmenich, Belgique

Check-in: 16 Uhr
Check-out: 11 Uhr

rufen Sie uns an

Via WhatsApp unter der Nummer
0032 474 256 431 Fam. Soiron-Jongen

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Wir rufen unsere E-Mails regelmäßig ab
info@3grenzenglueck.com

Kommen Sie bei uns vorbei

Es ist möglich, unser Haus nach vorheriger Absprache zu besuchen.

Buchen Sie Ihren Aufenthalt bei uns in dieser Saison.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann ich Fahrräder mieten?
Nein, wir haben keine Fahrräder zur Verfügung.
Werden Wanderkarten zur VerfĂĽgung gestellt?
Ja, Sie finden alle Wanderkarten unserer Region in der Willkommensmappe und auf der Webseite von « Pays de Herve.be ».
Ist das Haus mit "no limit"-Internet ausgestattet?
Ja, es ist mit unbegrenztem Internet ausgestattet, das im Mietpreis inbegriffen ist.
Sind Haustiere erlaubt ?
1 Haustier ist auf Anfrage gestattet . Es fallen zusätzliche Gebühren von 8€/Nacht an.
Gibt es einen sicheren Ort, um Fahrräder, Kinderwagen usw. abzustellen?
Ja, neben dem Hauseingang befindet sich einen gesicherten Unterstellplatz.
Ist ein Grill vor Ort ? Darf man einen Grill benutzen?
Es ist kein Grill vorhanden. Aus SicherheitsgrĂĽnden nein.
Steht ein Privatparkplatz zur VerfĂĽgung ?
Ein Privatparkplatz steht kostenfrei zur VerfĂĽgung. Eine Reservierung ist nicht erforderlich..
Ist die ReinigungsgebĂĽhr im Buchungspreis enthalten?
Die Reinigungsgebühr von 50,- € ist eine zusätzliche Gebühr.
Werden Bettwäsche und Handtücher bereitgestellt?
Leider in unserem Fall nicht.
Laut neuem Gesetz in Belgien vom 1. Juli 2022 :
Jeder Betreiber einer Touristenunterkunft, der nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, darf keine der folgenden Hoteldienstleistungen ausĂĽben:
– den persönlichen Empfang von Gästen;
– die Bereitstellung von Wäsche wie Bettwäsche und HandtĂĽcher;
– die tägliche Bereitstellung des FrĂĽhstĂĽcks durch den Betreiber der Unterkunft oder durch einen Dritten in seinem Auftrag.
Wenn keine der oben genannten zusätzlichen Dienstleistungen angeboten werden, bleibt die Vermietung einer touristischen Unterkunft von der Mehrwertsteuer befreit.